Denkmalschutz: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Denkmalschutz-Status kann wieder entzogen werden, sobald der Grundstücksbesitzer das Grundstück so umbaut, dass es einem Denkmalschutz nicht mehr würdig ist. In diesem Fall wird der Entschädigungsbetrag (siehe Beispiel oben) wieder abgebucht, da die Stadtbesitzer ihren Handlungsspielraum über das nicht mehr denkmalgeschützte Grundstück zurückerhalten. | |||
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Anderweitige Betrugsversuche sind auch untersagt und können entsprechend bestaft werden. | Anderweitige Betrugsversuche sind auch untersagt und können entsprechend bestaft werden. |
Version vom 9. April 2018, 15:38 Uhr
Jeder Spieler kann ein Stadtgrundstück, das für ihn besonders schön ist und erhalten werden sollte, für den Status "Denkmalschutz" bei einem Staff vorschlagen.
Denkmalgeschützte Grundstücke dürfen von Stadtbesitzern nicht mehr enteignet werden, egal wie lange der Grundstücksbesitzer bereits inaktiv ist! Der Grundstücksbesitzer selbst jedoch darf sein Grundstück selbstverständlich umbauen. Als Entschädigung bekommen die Stadtbesitzer den Flächenpreis von 13,33 Cubes pro Block gutgeschrieben.
Beispiel:
- Blockpreis beim Stadtkauf: 13,33 Cubes
- Grundstücksfläche: 25 x 25 Blöcke
- => 25 x 25 x 13,33 Cubes = ca. 8331 Cubes Erstattung an die Stadtbesitzer
Darüberhinaus gibt es die Möglichkeit das geschützte Grundstück mit dem Umzugsdienst zu verschieben. Die Kosten für den Service sind bei einem denkmalgeschützen Grundstück auf 1/4 verringert. (siehe hier: Sonderleistungen)
Idee hinter dem Denkmalschutz
Der Denkmalschutz soll verhinden, dass Stadtgrundstücke durch mehrmaligen Verkauf nur zur Gewinnerzielung verwendet werden, anstatt den Aufbau einer schönen Stadt als Ziel zu haben. In der Vergangenheit gingen leider viele schöne Bauwerke verloren, die im Prinzip als positiv für den Server zu werten sind, auch wenn die/der Erbauer nicht mehr aktiv spielen. Der Denkmalschutz soll dies ein wenig einschränken, sodass zukünftig mehr schöne Bauwerke zu bewundern sind.
Einschkränkungen
Der Denkmalschutz-Status kann wieder entzogen werden, sobald der Grundstücksbesitzer das Grundstück so umbaut, dass es einem Denkmalschutz nicht mehr würdig ist. In diesem Fall wird der Entschädigungsbetrag (siehe Beispiel oben) wieder abgebucht, da die Stadtbesitzer ihren Handlungsspielraum über das nicht mehr denkmalgeschützte Grundstück zurückerhalten. Anderweitige Betrugsversuche sind auch untersagt und können entsprechend bestaft werden.